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Falls Sie das “Rundschreiben der BLZK” in Zukunft per E-Mail erhalten möchten, Ihre E-Mail-Adresse aber noch nicht bei der BLZK hinterlegt haben, dann können Sie dies hier nachholen. Zusätzlich können Sie sich für den “Newsletter für Zahnärzte in Bayern” und den “Newsletter für ZFA” anmelden.
Für die Anmeldung zum digitalen Rundschreiben wird Ihre BLZK-Nummer benötigt, damit die Anmeldung eindeutig einer Zahnärztin/einem Zahnarzt zugeordnet werden kann. So wissen wir, wohin wir in Zukunft keine Papier-Rundschreiben mehr schicken sollen. Die Anmeldung für die Newsletter ist ohne BLZK-Nummer möglich.
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