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Nutzen Sie die Möglichkeit, das “Rundschreiben der BLZK” in Zukunft per E-Mail zu erhalten und tragen Sie so zur Nachhaltigkeit bei. Zusätzlich können Sie sich für den “Newsletter für Zahnärzte in Bayern” und den “Newsletter für ZFA” anmelden.
Für die Anmeldung zum digitalen Rundschreiben wird Ihre BLZK-Nummer benötigt, damit die Anmeldung eindeutig einer Zahnärztin/einem Zahnarzt zugeordnet werden kann. So wissen wir, wohin wir in Zukunft keine Papier-Rundschreiben mehr schicken sollen. Die Anmeldung für die Newsletter ist ohne BLZK-Nummer möglich.
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